Zum Bloggen ist mir in den letzten Tagen keine Zeit geblieben, da das Manuskript von "Aktion Störtebeker" in den letzten Zügen liegt und mir ständig noch dringend notwendige Änderungen einfallen. Aber der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zum sogenannten "Terrorcamp-Gesetz" ist unbedingt eine Nachricht wert:
Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.
Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.
Schon der amtliche Titel des neuen Gesetzes verrät dies. Es lautet: "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten". Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort.
Er umfasst jegliche Unterweisung, die sich ein Einzelner im Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Stoffen geben lässt, aus denen gefährliche Stoffe hergestellt werden können - auch per Internet. Ein falscher Mausklick, und du bist ein Terrorist.
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