30.01.10
Rügen versinkt wieder mal im Schnee
20.01.10
Belohnung auf Störtebekers Kopf ausgesetzt
03.01.10
Nordkorea als Unterstützer deutscher Terroristen?
Ein bislang im Zusammenhang mit dem deutschen Linksterrorismus noch nie genanntes Land hat offensichtlich eine wesentliche Rolle bei der internationalen Unterstützung der RAF gespielt. Wie aus jetzt freigegeben Unterlagen ersichtlich ist, handelte es sich dabei um Nordkorea. Bereits in ihrer Frühphase hatte die Rote Armee Fraktion Kontakt zu der kommunistischen Diktatur gesucht.
Dieser "Schurkenstaat" fehlte im Zusamenhang mit dem Thema "Terrorismus in Deutschland" bisher noch. Dass Militärkader aus der KVDR auf Rügen ausgebildet wurden, ist dagegen schon lange bekannt. In "Aktion Störtebeker" wird geschildert, wie die nordkoreanische Nahkampftechnik Gjogsul über Umwege in die DDR kam und bei den diversen Sondereinsatzkräften gelehrt wurde.
02.01.10
Terroristen im Jemen - Ein Dörfchen namens al-Qaida
Der Weg in den bewaffneten Kampf führt über den Jemen: Dort lassen sich seit Jahrzehnten deutsche Terroristen ausbilden - einst die RAF, heute junge Islamisten.
Eine etwas wilde Geschichte. Aber vor dem Hintergrund, dass die USA Luftangriffe auf den Jemen vorbereiten und offensichtlich einen dritten Krieg vom Zaun brechen wollen, recht interessant. Wie in "Aktion Störtebeker" erwähnt, wurden an der NVA-Hochschule in Prora auf Rügen sowohl Offiziere aus dem prowestlichen Nordjemen (gegen Devisen) und aus dem sozialistischen Südjemen (als Bruderhilfe) ausgebildet. Wo die heute stehen? Die Geschichte ist schon verrückt.
24.12.09
Rechtsstreit um "Gruppe Ralf Forster": Schwere Niederlage für Birthler-Behörde
Der Landesvorsitzende des HVD Berlin Dr. Bruno Osuch hatte die für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zuständige Behörde (BStU) verklagt, weil die Behörde gegenüber Medienvertretern Unterlagen zu seiner Person herausgegeben hatte. Diese wurden mit einem Kommentar versehen, der unterstellte, dass Dr. Osuch Mitglied der DKP-Militärorganisation (der sog. "Gruppe Ralf Forster" bzw. "Gruppe Aktion") gewesen sei, die vom damaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) ausgebildet und angeleitet wurde. Auf der Basis dieser Aussagen entstanden mehrere Zeitungsberichte, die Dr. Osuch zu Unrecht mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR in Verbindung brachten. Gegen die berichtenden Medien „Die Welt“, „Berliner Morgenpost“ und „BZ“ ist bereits ein Urteil wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung ergangen. Im Prozess gegen die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, die ebenfalls diese Informationen kolportierte, steht ein Urteil vor dem Hamburger Landgericht noch aus.
Die Richter, die unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Dr. Hans-Peter Rueß den Fall begutachteten, stellten zu Beginn der Verhandlung fest, dass die entscheidende Frage sei, ob die Herausgabe der personenbezogenen Unterlagen zu Dr. Osuch rechtmäßig gewesen war. Eine solche Herausgabe kann nach Stasiunterlagengesetz (StUG) nur dann erfolgen, wenn es sich bei den betroffenen Personen um Mitarbeiter oder Begünstigte der Staatssicherheit handele. Dr. Osuch wurde im Frühjahr – trotz erheblicher interner Bedenken – von der Behörde vom „Betroffenen“ zum „Begünstigten“ umkategorisiert. Die haarsträubende Begründung dafür lieferte die Behörde in der Verhandlung. Da Dr. Osuchs Name auf einer Liste von Personen erschien, die im Zusammenhang mit der DKP-Militärorganisation vom MfS geführt wurde, ist er im Amt vom Opfer zum Täter gemacht worden. Dass er damit aktenkundig zu allererst Opfer der Ausspähung durch das MfS war, wie der stellvertretende Richter Marticke in der mündlichen Verhandlung ausführte, wurde von der Behörde geflissentlich ignoriert.


